für die Teilnahme an der Infina Immobilien- und Finanzierungsbühne im Rahmen der GEWINN-Messe 2026 am 22. und 23. Oktober 2026 in der Messe Wien.
1. Geltungsbereich und VertragspartnerDiese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme als Aussteller an der Infina Immobilien- und Finanzierungsbühne im Rahmen der GEWINN-Messe 2026. Vertragspartner ist die INFINA Credit Broker GmbH, Brixner Straße 2/4, 6020 Innsbruck, in Kooperation mit der Wailand & Waldstein GmbH, Stiftgasse 31, 1071 Wien. Die Teilnahme ist ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB vorgesehen. Mit der Anmeldung bestätigt der Aussteller, im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zu handeln.
2. Anmeldung und VertragsabschlussMit dem Absenden des Anmeldeformulars gibt der Aussteller ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Teilnahmevertrags über das ausgewählte Messepaket und die angefragten Zusatzleistungen ab. Der Teilnahmevertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die INFINA Credit Broker GmbH zustande. Die Auftragsbestätigung kann auch per E-Mail erfolgen. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht. Die INFINA Credit Broker GmbH kann das Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen ab Eingang der Anmeldung annehmen. Bis zum Ablauf dieser Frist bleibt der Aussteller an sein Angebot gebunden.
3. Leistungen und PreiseDer Leistungsumfang richtet sich nach dem ausgewählten Messepaket, der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Leistungsbeschreibung und der schriftlichen Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge: schriftliche Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung des ausgewählten Messepakets, diese Teilnahmebedingungen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet und kommen erst mit der schriftlichen Bestätigung durch die INFINA Credit Broker GmbH verbindlich zustande.
4. Connect PaketDas Connect Paket wird von einem Hauptaussteller und einem Kooperationspartner gemeinsam genutzt. Der Preisanteil des Hauptausstellers beträgt EUR 4.500 netto. Der Preisanteil des Kooperationspartners beträgt EUR 1.400 netto. Der jeweilige Aussteller schuldet den in seiner Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preisanteil. Die führende Kennzeichnung und die primäre Markenpräsenz am Messestand liegen beim Hauptaussteller. Der Kooperationspartner wird sichtbar und eindeutig zugeordnet in den gemeinsamen Messeauftritt eingebunden. Der jeweilige Hauptaussteller beziehungsweise Kooperationspartner ist bei der Anmeldung anzugeben. Die Aufnahme oder nachträgliche Änderung eines Kooperationspartners bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der INFINA Credit Broker GmbH.
5. Standzuteilung und StandgestaltungDie Standposition wird nach Verfügbarkeit und unter Berücksichtigung des Gesamtkonzepts zugeteilt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Standposition oder Lage besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. Die INFINA Credit Broker GmbH ist berechtigt, aus organisatorischen oder technischen Gründen zumutbare Änderungen der Standposition oder Standgestaltung vorzunehmen, sofern dadurch der vereinbarte Gesamtcharakter des Messeauftritts nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Aussteller hat sämtliche organisatorischen, technischen und sicherheitsrelevanten Vorgaben der INFINA Credit Broker GmbH, der GEWINN-Messe und der Messe Wien einzuhalten. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe der Standfläche an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der INFINA Credit Broker GmbH zulässig.
6. BühnenbeiträgeDie Anfrage oder Buchung eines Messepakets begründet keinen automatischen Anspruch auf einen Bühnenbeitrag. Thema, Inhalt und Vortragende bedürfen der redaktionellen Freigabe durch GEWINN. Reine Werbevorträge sind ausgeschlossen. Der Preis für einen bestätigten Bühnenbeitrag beträgt EUR 2.000 netto. Die Auswahl im Anmeldeformular stellt zunächst nur eine Anfrage dar. Die Zusatzleistung kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Wird der Bühnenbeitrag nicht freigegeben, fällt dafür kein Entgelt an. Programmzeiten und Abläufe können aus organisatorischen Gründen angepasst werden. Wesentliche Änderungen werden dem Aussteller rechtzeitig mitgeteilt.
7. ZahlungDer Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, jedenfalls jedoch vor Beginn der Veranstaltung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Die INFINA Credit Broker GmbH ist bei nicht rechtzeitiger Zahlung berechtigt, die Teilnahme bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
8. Stornierung durch den AusstellerEine Stornierung muss in Textform erfolgen und per E-Mail an
marketing@infina.at übermittelt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung. Bei einer Stornierung werden folgende Stornogebühren auf Grundlage des bestätigten Nettoentgelts verrechnet:
• mehr als 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25 Prozent
• 12 Wochen oder weniger, jedoch mehr als 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 Prozent
• 8 Wochen oder weniger vor Veranstaltungsbeginn: 100 Prozent.
Bei Nichterscheinen oder vorzeitigem Abbruch der Teilnahme ist das gesamte bestätigte Entgelt zu bezahlen. Gesetzliche oder ausdrücklich vertraglich vereinbarte Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
9. Absage, Verschiebung und höhere GewaltDie INFINA Credit Broker GmbH ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen organisatorischen Gründen, aufgrund behördlicher Anordnungen, aufgrund einer Entscheidung des Veranstalters der GEWINN-Messe oder wegen höherer Gewalt abzusagen, zu verschieben oder in angemessenem Umfang zu verändern. Bei einer Verschiebung gilt der Teilnahmevertrag grundsätzlich für den Ersatztermin. Liegt der Ersatztermin mehr als drei Monate nach dem ursprünglich geplanten Termin, kann der Aussteller innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Ersatztermins kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Bei endgültiger Absage werden bereits bezahlte Entgelte zurückerstattet. Nachweislich bereits erbrachte und dem Aussteller konkret zuordenbare Leistungen sowie nicht rückerstattbare Fremdkosten können abgezogen werden. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der INFINA Credit Broker GmbH.
10. HaftungDie INFINA Credit Broker GmbH haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die INFINA Credit Broker GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine bestimmte Anzahl an Besuchern, Geschäftskontakten, Leads, Vertragsabschlüssen oder wirtschaftlichen Erfolgen wird nicht geschuldet. Der Aussteller haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Beauftragten oder eingebrachten Gegenstände verursacht werden.
11. DatenschutzPersonenbezogene Daten werden zur Bearbeitung der Anmeldung, zur Vertragsabwicklung, zur Rechnungslegung und zur Organisation der Veranstaltung verarbeitet. Soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, können Daten an GEWINN, die Messe Wien und beauftragte Dienstleister übermittelt werden. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung der INFINA Credit Broker GmbH unter
https://www.infina.at/kontakt/datenschutz-cookies/ abrufbar.
12. Anwendbares Recht und GerichtsstandEs gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Teilnahmevertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Innsbruck vereinbart.
13. SchlussbestimmungenÄnderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.